Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen, Produkte, 3D-Druck-Leistungen, Sonderanfertigungen sowie Foto-, Video-, Content-, Design- und sonstige Medienleistungen von ENJO MEDIA.
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Bestellungen und Leistungen von ENJO MEDIA, unabhängig davon, ob der Vertrag über den Online-Shop, die Website, per E-Mail, telefonisch, über ein individuelles Angebot oder auf sonstigem Wege zustande kommt.
1.2 Das Leistungsangebot umfasst insbesondere den Verkauf von 3D-gedruckten Produkten, Sonderanfertigungen, personalisierten Produkten, 3D-Druck nach Kundendatei, CAD-Anpassungen, Kleinserien sowie Foto-, Video-, Film-, Content-, Design- und sonstige Medienproduktionen.
1.3 „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ENJO MEDIA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Individualvereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist:
ENJO MEDIA
Inhaber: Enrico Vogt
Teichbergstrasse 1
13125 Berlin
Deutschland
E-Mail: contact@enjo-media.de
Website: enjo-media.de
Weitere Angaben ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Impressum.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen im Online-Shop oder auf den Webseiten von ENJO MEDIA stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung oder Anfrage abzugeben.
3.2 Bei direkt bestellbaren Produkten gibt der Kunde durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
Eine automatisierte Bestätigung über den Eingang der Bestellung stellt grundsätzlich noch keine Annahme des Angebots dar, sofern in dieser Bestätigung nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.
Der Vertrag kommt insbesondere durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, Zahlungsaufforderung, Versandbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
3.3 Bei Sonderanfertigungen, personalisierten Produkten, 3D-Druck nach Kundendatei, CAD-Leistungen, Kleinserien sowie Foto-, Video- und sonstigen Medienleistungen kommt der Vertrag grundsätzlich aufgrund eines individuellen Angebots und dessen Annahme durch den Kunden zustande.
Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots oder durch einen einvernehmlich begonnenen Leistungsaustausch erfolgen.
3.4 Angebote von ENJO MEDIA sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer verbindlichen Annahmefrist versehen wurden.
§ 4 Preise, Vergütung und Zahlung
4.1 Es gelten die bei Bestellung oder im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise.
4.2 Soweit ENJO MEDIA die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer erhoben und nicht gesondert ausgewiesen.
4.3 Versandkosten, Reise- und Übernachtungskosten, Fremdleistungen, besondere Technik, Darsteller, Models, Locations, Requisiten, Genehmigungsgebühren, Lizenzen, Datenträger und sonstige Zusatzkosten sind nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder im Angebot entsprechend ausgewiesen wurde.
4.4 Soweit im Angebot oder bei der Bestellung keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Bei Sonderanfertigungen und Dienstleistungen kann ENJO MEDIA eine im Angebot ausgewiesene Anzahlung, Abschlagszahlung oder vollständige Vorauszahlung vereinbaren.
4.6 ENJO MEDIA ist berechtigt, für bereits vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen angemessene Abschlagsrechnungen zu stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder vereinbart wurde.
4.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die weiteren gesetzlichen Rechte.
4.8 ENJO MEDIA ist berechtigt, fällige und berechtigte Forderungen im gesetzlich zulässigen Umfang durch hierfür beauftragte Dienstleister oder Inkassounternehmen geltend machen zu lassen. Die Erstattung hierdurch entstehender Kosten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Produkte aus dem 3D-Druck
5.1 3D-gedruckte Produkte werden im additiven Fertigungsverfahren hergestellt. Fertigungsbedingt können insbesondere sichtbare Schichtlinien, geringfügige Oberflächenstrukturen, leichte Farbabweichungen, Ansatzstellen, minimale Maßabweichungen sowie geringe Unterschiede zwischen einzelnen Exemplaren auftreten.
Diese fertigungsbedingten Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sofern die ausdrücklich vereinbarte oder gewöhnlich zu erwartende Funktion des Produkts hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
5.2 Belastbarkeit, Hitzebeständigkeit und Haltbarkeit hängen insbesondere vom verwendeten Material, der Konstruktion, dem Einsatzzweck und der tatsächlichen Nutzung ab.
Materialien wie PLA, PLA+, PETG oder vergleichbare Kunststoffe können sich insbesondere durch starke Wärme, dauerhafte Sonneneinstrahlung oder hohe mechanische Belastung verformen oder beschädigt werden.
5.3 3D-gedruckte Produkte sind nur für den jeweils angegebenen oder vereinbarten Einsatzzweck bestimmt.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind sie insbesondere nicht für lebenswichtige, medizinische, sicherheitskritische, tragende oder sonstige Anwendungen vorgesehen, bei denen ein Versagen des Produkts erhebliche Personen- oder Sachschäden verursachen könnte.
5.4 Eine Eignung für Lebensmittelkontakt, medizinische Verwendung, Kinderspielzeug oder sonstige besonders regulierte Einsatzbereiche besteht nur, wenn dies beim konkreten Produkt ausdrücklich angegeben wurde.
§ 6 Sonderanfertigungen und personalisierte Produkte
6.1 Sonderanfertigungen, personalisierte Produkte, individuell angepasste Modelle und Kleinserien werden entsprechend der vereinbarten Kundenspezifikation hergestellt.
6.2 Der Kunde hat alle für die Fertigung erforderlichen Angaben, insbesondere Maße, Materialien, Farben, Dateien, Skizzen, Verwendungszwecke und sonstige Anforderungen vollständig und richtig mitzuteilen.
6.3 Änderungen des Kunden nach einer erfolgten Freigabe oder nach Beginn der Fertigung können zu zusätzlichen Kosten und einer Verlängerung der Fertigungszeit führen.
ENJO MEDIA informiert den Kunden über wesentliche zusätzliche Kosten, bevor entsprechende Zusatzleistungen ausgeführt werden.
6.4 Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.
§ 7 3D-Druck nach Kundendatei und CAD-Leistungen
7.1 Stellt der Kunde eine Datei, Zeichnung oder ein Modell bereit, prüft ENJO MEDIA dieses nach bestem Ermessen auf grundsätzliche technische Druckbarkeit.
Eine technische Konstruktion, Materialberechnung, Belastungsprüfung, Sicherheitsprüfung oder rechtliche Prüfung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
7.2 Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung und Übermittlung der von ihm bereitgestellten Dateien, Modelle, Logos, Designs, Marken und sonstigen Inhalte berechtigt ist und deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
7.3 Für konstruktive Fehler, fehlerhafte Maße, fehlende Passgenauigkeit oder sonstige Eigenschaften eines unverändert vom Kunden bereitgestellten Modells haftet ENJO MEDIA nicht, soweit ENJO MEDIA diese Ursache nicht zu vertreten hat.
7.4 Werden Konstruktion oder CAD-Modellierung ausdrücklich durch ENJO MEDIA übernommen, gelten hierfür die jeweils vereinbarten Leistungsanforderungen und gesetzlichen Mängelrechte.
§ 8 Foto-, Video-, Content- und Medienleistungen
8.1 Umfang und Inhalt von Foto-, Video-, Content-, Design- und sonstigen Medienleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Dies betrifft insbesondere Produktionstage, Einsatzzeiten, Aufnahmeorte, Anzahl und Art der zu liefernden Inhalte, Bearbeitungsumfang, Lieferformat, Lieferfrist, Nutzungsrechte und Vergütung.
8.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet ENJO MEDIA die Erstellung und Bereitstellung des vereinbarten Endergebnisses, nicht jedoch die Herausgabe sämtlicher während der Produktion entstandener Aufnahmen.
8.3 Rohdaten, RAW-Dateien, unbearbeitetes Foto- oder Videomaterial, offene Projektdateien, Schnittprojekte, After-Effects-Dateien, Photoshop-Dateien, Audiospuren oder vergleichbare Arbeitsdateien werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8.4 Die Auswahl der final zu bearbeitenden Aufnahmen erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, durch ENJO MEDIA nach fachlichen und gestalterischen Kriterien.
8.5 Die kreative und gestalterische Umsetzung erfolgt im Rahmen des vereinbarten Briefings unter Berücksichtigung des bekannten Arbeits- und Bildstils von ENJO MEDIA.
§ 9 Korrekturschleifen und Änderungswünsche
9.1 Bei individuell erstellten Foto-, Video-, Content-, Design- und vergleichbaren Medienleistungen sind, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, drei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten.
9.2 Eine Korrekturschleife bezeichnet jeweils eine zusammenhängende Feedbackrunde des Kunden zu einer von ENJO MEDIA bereitgestellten Bearbeitungs- oder Projektversion.
Der Kunde soll seine Änderungswünsche innerhalb einer Korrekturschleife möglichst vollständig und gebündelt übermitteln.
9.3 Die enthaltenen Korrekturschleifen umfassen Änderungswünsche innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs und Briefings, zum Beispiel angemessene Anpassungen an Schnitt, Auswahl, Reihenfolge, Farbgebung, Texteinblendungen, Musikauswahl oder vergleichbaren Bearbeitungsbestandteilen, soweit diese Bestandteil des Auftrags sind.
9.4 Nicht als Korrektur innerhalb der enthaltenen Korrekturschleifen gelten insbesondere:
- eine nachträgliche grundlegende Änderung des vereinbarten Konzepts oder Briefings,
- die Erstellung einer ursprünglich nicht vereinbarten zusätzlichen Version,
- zusätzliche Drehs oder Shootings,
- nachträglich gewünschte zusätzliche Leistungen oder Inhalte,
- eine vollständige Neuherstellung bereits vertragsgemäß erstellter Inhalte aufgrund geänderter Vorstellungen des Kunden,
- Änderungen aufgrund nachträglich geänderter Angaben, Texte, Logos, Dateien oder Vorgaben des Kunden.
Solche Leistungen können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
9.5 Nach Ausschöpfung der drei enthaltenen Korrekturschleifen können weitere Änderungen nach vorheriger Abstimmung als zusätzliche Leistung berechnet werden. Maßgeblich ist der im Angebot vereinbarte beziehungsweise vor Durchführung der Zusatzleistung mitgeteilte Preis.
9.6 Gesetzliche Mängel- und Nacherfüllungsansprüche bleiben von der Begrenzung der vertraglich enthaltenen Korrekturschleifen unberührt. Die Beseitigung eines von ENJO MEDIA zu vertretenden Mangels wird daher nicht als kostenpflichtige zusätzliche Korrekturschleife behandelt.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Dateien, Texte, Logos, Freigaben, Zugänge und sonstigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
10.2 Verzögerungen, die auf fehlenden, fehlerhaften oder verspätet bereitgestellten Mitwirkungen des Kunden beruhen, können zu einer angemessenen Verschiebung vereinbarter Liefer- und Fertigstellungsfristen führen.
10.3 Bei Foto- und Videoproduktionen ist der Kunde, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, dafür verantwortlich, erforderliche Dreh-, Foto-, Haus-, Veranstaltungs- und Locationgenehmigungen sowie erforderliche Einwilligungen der von ihm eingebundenen oder vorgegebenen Personen einzuholen.
10.4 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte und Vorgaben keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen.
§ 11 Termine und Leistungszeiten
11.1 Liefer-, Produktions- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
11.2 Angegebene Bearbeitungs- oder Lieferzeiten setzen voraus, dass der Kunde erforderliche Unterlagen, Informationen, Freigaben und vereinbarte Zahlungen rechtzeitig zur Verfügung stellt.
11.3 Nachträgliche Änderungswünsche oder zusätzliche Leistungen können zu einer angemessenen Verlängerung der Bearbeitungszeit führen.
11.4 Soweit im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen individuellen Vereinbarung keine abweichende Lieferfrist vereinbart wurde, erfolgt die Bereitstellung final bearbeiteter Foto-, Video-, Content-, Design- und sonstiger Medienleistungen in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Arbeitstagen nach Abschluss der Produktion. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von ENJO MEDIA.
Diese Regelbearbeitungszeit stellt keine verbindliche Lieferfrist dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde. Bei umfangreichen Produktionen, größeren Bildmengen, mehreren Produktionstagen, Videoarbeiten, erhöhtem Bearbeitungsaufwand, saisonaler Auslastung oder vergleichbaren Umständen kann die Bearbeitungszeit angemessen länger ausfallen.
11.5 Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn alle für die Fertigstellung erforderlichen Informationen, Dateien, Auswahlentscheidungen, Freigaben, Zugangsdaten, Mitwirkungen und vereinbarten Zahlungen des Kunden vollständig vorliegen. Nachträgliche Änderungswünsche, Zusatzleistungen, verspätete Freigaben oder verzögerte Mitwirkungen des Kunden können die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
§ 12 Terminverschiebung und Absage durch den Kunden
12.1 Möchte der Kunde einen vereinbarten Produktions-, Foto-, Dreh- oder sonstigen Leistungstermin verschieben, ist ENJO MEDIA hierüber so früh wie möglich zu informieren.
Ein Ersatztermin wird nach Verfügbarkeit abgestimmt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
12.2 Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare oder stornierbare Fremd-, Reise-, Übernachtungs-, Reservierungs-, Miet-, Lizenz- und sonstige auftragsbezogene Kosten trägt der Kunde, soweit die Verschiebung oder Absage aus seinem Verantwortungsbereich stammt und dies gesetzlich zulässig ist.
12.3 Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen bleiben im Falle einer Absage oder Kündigung vergütungspflichtig.
12.4 Im Übrigen richten sich die Vergütungsansprüche bei einer Kündigung oder Stornierung nach den gesetzlichen Vorschriften und dem jeweils zugrunde liegenden Vertragstyp. Insbesondere werden ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung frei gewordener Kapazitäten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.
12.5 Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den tatsächlich bestehenden Vergütungs- oder Kostenerstattungsanspruch angerechnet.
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 13 Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten
13.1 Für Produktionen außerhalb des im Angebot zugrunde gelegten Einsatzortes können Fahrt-, Reise-, Flug-, Mietwagen-, Park-, Übernachtungs- und sonstige notwendige Reisekosten berechnet werden.
13.2 Die Abrechnung richtet sich vorrangig nach der im individuellen Angebot vereinbarten Regelung.
Soweit dort keine konkrete Regelung getroffen wurde, werden zusätzliche Reisekosten nur nach vorheriger Abstimmung beziehungsweise entsprechend tatsächlich erforderlicher und nachweisbarer Aufwendungen berechnet.
13.3 Übernimmt der Kunde vereinbarungsgemäß Unterkunft, Verpflegung, Transfers oder sonstige Reisekosten unmittelbar, werden diese Positionen nicht zusätzlich durch ENJO MEDIA berechnet.
§ 14 Ausfall, höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
14.1 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Vertragsparteien, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen, Ausfall von Veranstaltungsorten oder Verkehrsmitteln sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse können zu einer angemessenen Verschiebung von Leistungsfristen führen, soweit die Leistung hierdurch verhindert oder wesentlich erschwert wird.
14.2 Im Falle eines unvorhersehbaren persönlichen Ausfalls von ENJO MEDIA, insbesondere aufgrund einer plötzlich eintretenden Erkrankung, wird der Kunde unverzüglich informiert.
Soweit sachgerecht und für beide Parteien zumutbar, wird zunächst versucht, einen Ersatztermin zu vereinbaren.
Der Einsatz einer Ersatzperson erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden.
14.3 Ist die geschuldete Leistung endgültig nicht möglich, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften. Zahlungen für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet, soweit kein anderweitiger gesetzlicher Vergütungsanspruch besteht.
§ 15 Lieferung digitaler Inhalte und Dateien
15.1 Digitale Foto-, Video-, Design- und sonstige Medienleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, über eine Online-Galerie, einen Download-Link, einen Cloud-Transfer oder einen vergleichbaren digitalen Übertragungsweg bereitgestellt.
15.2 Digitale Inhalte gelten als bereitgestellt, sobald sie dem Kunden über den vereinbarten Übertragungsweg zugänglich gemacht wurden. Zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.
15.3 Der Kunde ist nach erfolgreicher Übergabe für eine dauerhafte Sicherung der bereitgestellten Dateien verantwortlich.
§ 16 Archivierung und Datensicherung
16.1 Eine dauerhafte Archivierung von Rohmaterial, Projektdateien, Kundendateien oder final ausgelieferten Dateien durch ENJO MEDIA ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
16.2 ENJO MEDIA ist berechtigt, Projekt- und Produktionsdaten nach erfolgreicher Übergabe und Ablauf eines angemessenen Zeitraums zu löschen, soweit keine vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
16.3 Eine spätere Wiederherstellung oder erneute Bereitstellung bereits ausgelieferter Daten kann daher nicht garantiert werden.
§ 17 Urheber- und Nutzungsrechte
17.1 Urheberrechte an von ENJO MEDIA geschaffenen urheberrechtlich geschützten Arbeiten verbleiben beim jeweiligen Urheber.
17.2 Der Kunde erhält an final bereitgestellten Arbeiten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung diejenigen einfachen Nutzungsrechte, die zur Erreichung des für beide Parteien erkennbaren Vertragszwecks erforderlich sind.
17.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der für die jeweilige Leistung geschuldeten Vergütung eingeräumt.
17.4 Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs, insbesondere eine nicht vereinbarte Weiterlizenzierung, Übertragung an Dritte oder kommerzielle Nutzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck, bedarf der vorherigen Zustimmung von ENJO MEDIA, soweit hierfür zusätzliche Nutzungsrechte erforderlich sind.
17.5 Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
§ 18 Bearbeitung und Veränderung von Medieninhalten
18.1 Soweit Bearbeitungsrechte nicht bereits Bestandteil der vereinbarten Nutzungsrechte sind, dürfen urheberrechtlich geschützte Arbeiten von ENJO MEDIA nur im gesetzlich zulässigen Umfang oder mit entsprechender Zustimmung verändert oder bearbeitet werden.
18.2 Übliche technische Anpassungen, die zur vereinbarten Nutzung erforderlich sind, insbesondere Größenänderungen, Komprimierung, Formatänderungen oder technisch notwendige Zuschnitte, bleiben zulässig, soweit hierdurch berechtigte urheberrechtliche Interessen nicht verletzt werden.
§ 19 Urheberbenennung
19.1 Soweit nicht anders vereinbart und soweit eine Urheberbenennung nach Art und Verwendung branchenüblich und zumutbar ist, soll die Benennung mit „Enrico Vogt / ENJO MEDIA“ erfolgen.
19.2 Abweichende Vereinbarungen über eine Urheberbenennung können im individuellen Angebot oder Vertrag getroffen werden.
§ 20 Eigenwerbung und Portfolio
20.1 ENJO MEDIA verwendet im Rahmen eines Kundenauftrags entstandene Inhalte nicht allein aufgrund dieser AGB automatisch zu Werbe- oder Portfoliozwecken.
20.2 Eine Veröffentlichung durch ENJO MEDIA zu Portfolio-, Website-, Social-Media-, Wettbewerbs-, Referenz- oder sonstigen Eigenwerbezwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Vereinbarung oder sonstige rechtliche Berechtigung besteht und erforderliche Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, berücksichtigt werden.
§ 21 Musik, Lizenzen und Rechte Dritter
21.1 Werden für eine Produktion lizenzpflichtige Musikstücke, Schriftarten, Stock-Inhalte, Grafiken, Locations oder sonstige Drittleistungen verwendet, richtet sich deren zulässiger Nutzungsumfang nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
21.2 Soweit ENJO MEDIA entsprechende Drittinhalte beschafft, wird der vereinbarte beziehungsweise für den bekannten Vertragszweck erforderliche Lizenzumfang zugrunde gelegt.
Eine spätere Erweiterung der Nutzung durch den Kunden kann zusätzliche Lizenzkosten verursachen.
21.3 Stellt der Kunde Musik, Fotos, Videos, Logos, Grafiken, Texte, Marken oder andere Inhalte zur Verfügung oder schreibt deren Verwendung verbindlich vor, ist er dafür verantwortlich, über die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Rechte zu verfügen.
§ 22 Rechte Dritter und Freistellung
22.1 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Rechtsverletzungen, die auf von ihm schuldhaft bereitgestellten, vorgegebenen oder ohne erforderliche Rechte zur Verwendung freigegebenen Inhalten beruhen.
22.2 Soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat, stellt er ENJO MEDIA von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie notwendigen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.
Gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten von ENJO MEDIA bleiben hiervon unberührt.
§ 23 Leistungen Dritter und Künstlersozialabgabe
23.1 ENJO MEDIA ist berechtigt, zur vertragsgemäßen Durchführung eines Auftrags geeignete freie Mitarbeitende, Assistenzen, Dienstleister, Produktionsunternehmen oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit nicht die persönliche Leistungserbringung ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Art des Auftrags zwingend ergibt.
23.2 Gebühren an Verwertungsgesellschaften, Location- oder Veranstaltungsabgaben sowie eine gegebenenfalls anfallende Künstlersozialabgabe trägt die jeweils gesetzlich zur Zahlung verpflichtete Partei.
Eine gesetzlich vom Auftraggeber geschuldete Abgabe berechtigt nicht dazu, diese ohne entsprechende Rechtsgrundlage von der vereinbarten Vergütung von ENJO MEDIA abzuziehen.
§ 24 Lieferung und Versand von Waren
24.1 Liefer- und Fertigungszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.
24.2 Bei individuell hergestellten Produkten beginnt die Fertigungszeit grundsätzlich erst, nachdem alle zur Fertigung erforderlichen Angaben geklärt, notwendige Freigaben erteilt und gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
24.3 Der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Lieferdaten verantwortlich.
24.4 Die Gefahrtragung beim Versand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 25 Abholung
25.1 Eine persönliche Abholung ist nur möglich, wenn diese ausdrücklich angeboten oder individuell vereinbart wurde.
25.2 Abholungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
§ 26 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Vergütung Eigentum von ENJO MEDIA.
§ 27 Prüfung, Mängel und Gewährleistung
27.1 Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
27.2 Bei 3D-gedruckten Produkten stellen die in § 5 beschriebenen typischen Eigenschaften des additiven Fertigungsverfahrens keinen Mangel dar, soweit hierdurch die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Funktion nicht beeinträchtigt wird.
27.3 Bei kreativen Foto-, Video-, Design- oder Medienleistungen stellen rein geschmackliche Abweichungen innerhalb des vereinbarten kreativen Gestaltungsspielraums grundsätzlich keinen Sachmangel dar.
Maßgeblich sind insbesondere das vereinbarte Briefing, ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften und der erkennbar vereinbarte Verwendungszweck.
27.4 Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erfolgen kann.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
27.5 Für Kaufleute gilt ergänzend die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB, soweit diese im konkreten Vertragsverhältnis anwendbar ist.
§ 28 Transportschäden
Kunden werden gebeten, offensichtliche Transportschäden möglichst unmittelbar beim Zusteller zu dokumentieren beziehungsweise zu reklamieren und ENJO MEDIA darüber zu informieren.
Eine unterlassene Meldung berührt insbesondere gegenüber Verbrauchern nicht deren gesetzliche Gewährleistungsrechte.
§ 29 Haftung
29.1 ENJO MEDIA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
29.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
29.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
29.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von ENJO MEDIA.
29.5 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
§ 30 Widerrufsrecht für Verbraucher
30.1 Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Einzelheiten zu Voraussetzungen, Fristen und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von ENJO MEDIA.
30.2 Bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann nach den gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht bestehen.
30.3 Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, insbesondere wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich dem Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt und die gesetzlich erforderliche Kenntnis vom Erlöschen seines Widerrufsrechts bestätigt hat.
30.4 Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen.
30.5 Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert bereitgestellt.
30.6 Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt ENJO MEDIA bei über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträgen eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung.
§ 31 Gutscheine und Rabattaktionen
31.1 Gutscheine, Rabattcodes und Sonderaktionen gelten nur entsprechend den jeweils angegebenen Bedingungen und innerhalb des jeweils angegebenen Zeitraums.
31.2 Eine Barauszahlung von Rabattwerten ist ausgeschlossen.
Für entgeltlich erworbene Wertgutscheine gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
§ 32 Kommunikation und Newsletter
32.1 ENJO MEDIA darf die für Angebot, Vertragsschluss, Auftragsdurchführung, Lieferung, Abrechnung und erforderliche Nachkommunikation notwendigen Kontaktdaten entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeiten.
32.2 Der Abschluss eines Vertrags oder eine Bestellung allein stellt keine Einwilligung in den Erhalt eines allgemeinen werblichen Newsletters dar.
Newsletter und sonstige elektronische Direktwerbung werden nur auf einer hierfür bestehenden gesetzlichen Grundlage versendet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 33 Unzulässige und abgelehnte Aufträge
33.1 ENJO MEDIA behält sich vor, Anfragen und noch nicht angenommene Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn deren Durchführung technisch nicht sinnvoll, rechtlich bedenklich, sicherheitskritisch oder mit Rechten Dritter nicht vereinbar erscheint.
33.2 Dies gilt insbesondere für Dateien, Druckmodelle, Designs, Motive oder Inhalte, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter bestehen.
§ 34 Verbraucherschlichtung
ENJO MEDIA ist, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 35 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
35.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
35.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 36 Schlussbestimmungen
36.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
36.2 Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge richten sich nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
