Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1. Allgemeines

1.1.
Arbeiten / Leistungen des Gewerbes ENJO MEDIA, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart & geschlossen, soweit nicht im einzelnen etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

1.2.
Gegenbestätigungen des Kunden, unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen, werden hiermit widersprochen.

1.3.
Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

§ 2. Vergütung & Rücktritt

2.1.
Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Die Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Stellung der Rechnung ohne jeglichen Abzug fällig. Bei einer Überschreitung des Zahlungstermines steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz- Überleitungsgesetzes zu. Unberührt von dieser Regelung bleibt das Recht auf eines darüber hinausgehenden Schadens.

2.2.
Bei einem Abbruch oder einer Änderungen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

2.3.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.

2.4.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet der Auftragnehmer dem Kunden 25 Prozent vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr.

2.5.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. In den Preisen nicht mit eingeschlossen sind die Kosten von Darstellern, Requisiten, Technik Tagespauschalen, Verpackungen, Versicherungen und sonstige Kosten des Versands.

§ 3. Reise- / Übernachtungskosten

3.1.
Alle anfallenden Reisekosten und Reisezeiten sowie notwendige Übernachtungskosten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Übernachtungskosten inkl. Frühstück, Mietwagen, und Flugreisen werden nach angefallenem Aufwand weiterberechnet. Für Mietwagen, Flugreisen & Übernachtungskosten gilt:

3.2.
Im Falle von Terminverschiebungen durch den Kunden trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten.

§ 4. Pflichten des Kunden

4.1.
Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen zur Verfügung.

4.2.
Der Kunde haftet in voller Höhe für alle Risiken, die sich in seinem Betrieb während den von uns durchgeführten Dreharbeiten ereignen könnten.

§ 5 Lieferfristen & Termine

5.1.
Vereinbarte Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer als eine verbindliche Terminzusagen gekennzeichnet sind.

5.2.
Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung und ausschließlich Vorleistung) verlangt werden.

5.3.
Die Lieferverpflichtungen vom Auftragnehmer sind erfüllt, sobald die Arbeiten / Leistungen zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verzögerung) oder Verlust), gleich mit welchen Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.

5.4.
Physische Datenträger so wie Hard Disk Drives, Solid State Drives, USB Sticks oder sonstiges sind vom Kunden extra zu vergüten.

§ 6. Mängel, Schadensersatz & Garantieansprüche

6.1.
Die von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

6.2.
Bei Vorliegen von Mängeln steht Ihnen das Recht zur zweimaligen Nachbesserung in Höhe von jeweils 2 Stunden zu. Jede weitere Nachbesserung wird mit einem Stundenlohn in Höhe von mindestens 100,- Netto vergütet.

6.3.
Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

6.4.
Garantieansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

§ 7. Urheber- & Nutzungsrechte

7.1.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von dem Auftraggeber im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei dem Auftragnehmer. Nach Beendigung des Vertrages verbleiben alle Nutzungsrechte bei dem Auftragnehmer. Es sei denn, in einem separaten Vertrag wird ausdrücklich eine andere Form der Nutzungsrechte über das Vertragsende hinaus definiert.

7.2.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei dem Auftraggeber. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

7.3.
Der Auftragnehmer darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen beiden Parteien ausgeschlossen werden.

7.4.
Die Arbeiten des Auftragnehmer dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Auftragnehmer vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

7.5.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmer.

7.6.
Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.

7.7
Alle auf dieser Webseite veröffentlichten Fotos sowie alle per WeTransfer über das Portal (https://portals.wetransfer.com) von ENJO MEDIA zugestellten Medien unterliegen dem Urheberrecht von Enrico Vogt / ENJO MEDIA. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder Nutzung der Fotos und Medien in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Enrico Vogt / ENJO MEDIA nicht gestattet.

Das Copyright an den Fotos und Medien wird nur dann vollständig übertragen, wenn dies explizit in einem Vertrag festgehalten ist.

Insbesondere die Nutzung der Fotos und Medien zu Werbezwecken ist nur mit Nennung des Urhebers und in Absprache mit Enrico Vogt / ENJO MEDIA erlaubt. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behält sich Enrico Vogt / ENJO MEDIA das Recht vor, eine Rechnung über die Nutzung der Bilder und Medien zu stellen. Der Stundensatz beläuft sich hierbei auf 100 Euro, wobei für die Bearbeitung eines Bildes zwischen 4 und 5 Stunden berechnet werden. Bei Bildern oder Videos einer Tagesveranstaltung werden pauschal 8 Stunden berechnet.

Für Anfragen zur Nutzung der Fotos und Medien, bitte kontaktieren Sie uns über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten.

§ 8. Urheberrechts & Persönlichkeitsrechtsverletzung

Der Auftragnehmer haftet in keinerlei Form für jegliche Urheberrechts oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

§ 9 Verwertungsgesellschaften

9.1.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von dem Auftraggeber verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese dem Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

9.2.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbe beraterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Rechnung des Auftraggebers in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

§ 10. Leistungen Dritter

10.1.
Von dem Auftragnehmer eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmer. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von dem Auftragnehmer eingesetzte Mitarbeiter weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

10.2.
Von dem Auftragnehmer eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte, dürften weder mit dem Kundennamen noch dem daraus entstanden Werk Eigenwerbung betreiben soweit nicht im einzelnen etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

§ 11. Außenstand

Bei nicht vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages, treten wir nach Ablauf der von uns gesetzten Zahlungsfrist, sämtliche Rechte an ein Factoring / Inkassounternehmen ab.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sofern eine oder mehrere Klauseln dieser AGB teilweise oder ganz unwirksam oder nichtig sind, so bleiben die wirksamen Teile dieser AGB hiervon unberührt. Die teilweisen oder ganz unwirksamen bzw. nichtigen Teile sind in diesen Fällen durch solche wirksamen Vereinbarungen zu ersetzen, die den teilweise oder ganz unwirksamen oder nichtigen Teilen wirtschaftlich am nächsten kommen. Die neuen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 13 Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin vereinbart.